Am 23.03.2023 startet der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Anträge können an diesem Tag ab 17:00 unter oem-ag.at eingereicht werden.
2023 steht ein Rekord-Jahresbudget von rund 600 Millionen Euro an Fördergeld für PV-Anlagen und Stromspeicher zur Verfügung!
Das ist 2023 neu:
Privatpersonen, die eine klassische Aufdachanlage bis zu einer Leistung von 20 kWp beantragen und nicht über die Förderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bedient werden können, werden automatisch zur Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Dafür muss bei regulärer Antragsstellung die Zustimmung für die Weiterleitung der Daten erteilt werden.
Zusätzlich gibt es:
- Fixe Fördersätze für PV-Anlagen der Kategorie A und B (bis 20kWp); Reihung erfolgt nach Einreichzeitpunkt.
- Erleichterungen für Privatpersonen (= Verbraucher:innen nach dem KSchG): Bei Anlagen, die nach dem 21. April 2022 angefangen wurden zu bauen, ist es jetzt möglich den Erstanatrag auch nach dem Beginn der Bauarbeiten, jedoch vor dem Inbetriebnehmen der Anlage einzureichen. Wurde bereits vor der Inbetriebnahme ein gültiger Erstantrag gestellt, ohne eine Förderung zu erhalten, ist eine erneute Einreichung des Förderantrags auch nach der Inbetriebnahme möglich.
Was wird gefördert?
- Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen und damit in Zusammenhang gleichzeitig errichtete neue Stromspeicher im Kalenderjahr 2023 für natürliche oder juristische Personen
- Einmaliger Zuschuss PV € je kWp, bei Speicher € je kWh
- PV-Neuanlagen/Erweiterungen für die ersten 1.000 kWp
- Neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)
- Voraussetzung: Alle für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen und/oder Anzeigen sowie GANZ WICHTIG der gültige ZÄHLPUNKT für die Einspeiseanlage liegen vor (Anfrage bei Netzbetreiber auf PV-Überschussstrom-Einspeisung ist zwingend vor Förderansuchen zu stellen!)
Fördersätze (je kWp):
- Kategorie A (bis 10 kWp): € 285
- Kategorie B (bis 20 kWp): € 250
- Kategorie C (bis 100 kWp): maximal € 160 (umgekehrtes Bieterverfahren, Förderanträge werden je nach Gebot gereiht)
- Kategorie D (bis 1.000 kWp) maximal € 140 (umgekehrtes Bieterverfahren, Förderanträge werden je nach Gebot gereiht)
Reihung der Anträge
- Kategorie A und B: nach Einreichzeitpunkt (= Zeitpunkt der Ticketziehung, dann 7 Tage Zeit Antrag zu vervollständigen, ausschlaggebend ist NUR Zeitpunkt der Ticketziehung!)
- Kategorie C und D: nach Höhe des angegebenen Förderbedarfs in EUR/kWp, bei gleichen Geboten ist Einreichzeitpunkt ausschlaggebend
Ablauf Ticketziehung:
- Steigen Sie am Donnerstag, 23.03.2023, um 17:00 Uhr über die OeMAG Homepage www.oem-ag.at ein https://www.oem-ag.at/de/foerderung/antragstellung/
- Gehen Sie bei Navigation (links auf der Seite) auf Ticketausgabe und klicken Sie dann „EAG Investitionszuschuss“ an
- Geben Sie folgende Daten ein:
- E-Mail Adresse
- Förderwerber: vollständiger Name
- Passwort (selbst wählbar, Kriterien beachten)
- Antragsart auswählen: EAG Investitionszuschuss Photovoltaik
- Zählpunkt-Bezeichnung 33-stellig: für Einspeise-Anlage!
- Leistung in kWP (bei Erweiterung nur kWp der Erweiterung eintragen, nicht Gesamtleistung)
- Achtung: diese Daten können später nicht mehr verändert werden!
Förderantrag vervollständigen
Ticketnummer notieren, Bestätigungsmail wird an angegebene Mail-Adresse geschickt. Zur Vervollständigung haben Sie nun 7 Tage Zeit.
Zunächst ist beim Förderantrag die Registrierung eines Ansprechpartners notwendig: dazu geben Sie Ihre Ticketnummer, Mailadresse sowie Passwort ein -> wenn Sie bereits im vergangenen Jahr einen (abgelehnten) Antrag gestellt haben, wird dieser Ihnen nun angezeigt (siehe untenstehenden Leitfaden).
Nun können Sie Ihren Antrag vervollständigen: Daten Förderwerber, Projektdaten (Neuanlage, Erweiterung): Umsetzungszeitraum, kWp Leistung, Förderbedarf in €/kWp, Einspeisetyp (Voll, Überschuss), Wechselrichter Nennleistung, Kollektorfläche, Privatperson ja/nein, Kosten brutto und netto.
Laden Sie nun noch alle notwendigen Genehmigungen und Anzeigen hoch sowie die Netzzusage Ihres Netzbetreibers. Nach Angabe der Summe der benötigten Förderungen sowie des Anlagen-Standorts können Sie den Antrag einreichen. Heuer gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, dass Ihr Antrag im Falle einer Nicht-Berücksichtigung aufgrund von zu hoher Nachfrage an den Klima- und Energiefonds weitergeleitet wird. Das können Sie mit einem Häkchen bestätigen und so Ihre Chance auf Förderung erhöhen. Die Förderhöhe ist exakt gleich hoch, eine direkte Antragstellung beim Klimafonds ist nicht möglich.
Fördereinreichung Stromspeicher
Dieser ist erst nach Einreichung der PV-Anlage möglich. Dafür loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein und wählen (links auf der Seite bei Navigation) „Förderanträge“ aus. Hier sehen Sie nun Ihren Antrag auf PV Förderung. Ganz rechts finden Sie ein Kästchen mit „Details“, dieses klicken Sie an (bitte beachten Sie auch den zur Verfügung gestellten Leitfaden unten, hier finden Sie grafische Anweisungen). Scrollen Sie beim Förderantrag bis ans Ende und wählen Sie ganz unten „Investitionszuschuss Stromspeicher beantragen“ aus.
Stellen Sie nun den Antrag auf Stromspeicher-Förderung: die Nettokapazität muss mindestens die Hälfte des kWp-Werts der PV-Anlage ausmachen (also 10 kWp PV Anlage muss mind. einen 5 kWh Speicher haben). Weitere notwendige Daten sind die geplanten Investitionskosten, geplanter Umsetzungszeitraum, Modulspitzenleistung der PV-Anlage, Netto- u. Bruttokapazität, Speichertyp, Technisches Datenblatt, sowie der Standort der Anlage.
Wichtige Informationen:
Weitere Informationen in Form von Videos und Leitfäden finden Sie im folgenden Abschnitt:
Hier finden Sie eine Video-Anleitung zur korrekten Ticket-Ziehung:
Hier gibt es eine schriftliche Anleitung zur Ticketziehung & anschließenden Antragstellung mit allen Neuerungen für 2023:
Was tun, wenn Sie bereits vergangenes Jahr einen Antrag gestellt haben?
Ihre Daten sind automatisch (über die Zählpunktnummer) gespeichert, für die Ticketziehung NICHT einloggen sondern „ganz normal“ ein Ticket ziehen. Danach dem zugesandten Link zur Ticketvervollständigung folgen und dort finden Sie Ihre bereits gestellten Anträge und können mittels Kopierfunktion den gleichen Antrag wieder einreichen!
Auch dafür gibt es einen Leitfaden:
Übersicht der weiteren Fördercalls:
März – Erster Fördercall von 23.3.-6.4.2023
Juni – Zweiter Fördercall von 14.6.-28.6.2023
August – Dritter Fördercall von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B)
Oktober – Vierter Call von 9.10.-23.10.2023