Neue Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher in der Landwirtschaft
Verlängerung der Programmlaufzeit ab 18.11.2021 bis 25.11.2022! Im Rahmen einer zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden Photovoltaikanlagen mit oder ohne Stromspeicher land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ab einer Leistung größer 5 kWpeak und bis zu einer maximalen Leistungen von 50 kWpeak mit einer Förderung unterstützt.
Wer wird gefördert? Förderungsanträge können von BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden. Im Rahmen der Förderungsaktion können pro land- und forstwirtschaftlichem Betrieb PV-Anlagen mit oder ohne Stromspeicher von maximal 50 kWpeak gefördert werden.
Was wird gefördert? Gefördert werden neu installierte und im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaikanlagen mit oder ohne Stromspeicher, die eine Leistung von mehr als 5 kWpeak und maximal 50 kWpeak aufweisen, sowie Stromspeicher als Nachrüstung bei bestehenden PV-Anlagen. Die Anlagen können auf Betriebs- und Wohngebäuden sowie auf Freiflächen montiert werden. Im Fall von Freiflächen darf es sich nicht um landwirtschaftliche Nutzflächen oder Naturschutzflächen handeln.
Folgende Förderungen werden vergeben:
- 275 Euro/kWpeak für freistehende Anlagen bzw. Aufdachanlagen
- 375 Euro/kWpeak für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen
Für Stromspeicher werden folgende Förderungen vergeben:
- 350 Euro/kWh für 0-5 kWh Speicherkapazität
- 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen >5 – 10 kWh Speicherkapazität
- 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen >10 – 20 kWh Speicherkapazität
- 250 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen >20 kWh Speicherkapazität
Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (LE 14-20) unterstützt.
WICHTIG: Zuerst den Förderungsantrag online stellen und dann erst die Anlage bestellen!