Sauberes Heizen für einkommensschwache Haushalte: Neue Förderung für den Heizungstausch mit bis zu 100% der Kosten verfügbar!
Bund und Land unterstützen ab sofort die Umstellung von fossilen und strombetriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Das führt zur Reduktion von klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen. So wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Klimaneutralität Österreichs gesetzt.
Wer wird gefördert? Förderungsmittel für „Sauber Heizen für Alle“ werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt.
Was wird gefördert? Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Hauptsächlich wird der Nah-/Fernwärme-Anschluss gefördert. Gibt es keine Anschlussmöglichkeit, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Förderungsfähige Kosten: Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Wie hoch ist die Förderung? Je nach Einkommen werden zwischen 75 und 100% der umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur „technologiespezifischen Kostenobergrenze“ gefördert. Genauere Informationen zu der jeweiligen Kostenobergrenze sind im Informationsblatt zu finden. Die Obergrenze beträgt beispielsweise beim Fernwärme-Anschluss € 19.750.-, bei der Installation eines Pellet- oder Hackgutkessels € 25.100.-
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2022 verläuft in drei Schritten mit Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung.
Ab 03.01.2022 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht. Erst danach erfolgt die Antragstellung.
Hier kommen Sie direkt zur Online-Registrierung.
Wichtig für die Registrierung
Als Nachweis für das Vorliegen der für die Inanspruchnahme „Sauber Heizen für Alle“ vorausgesetzten Einkommensverhältnisse ist der Bezug von Sozialhilfe, eine GIS Befreiung, oder alternativ der Bezug der Wohnbeihilfe vorzulegen. Alternativ dazu ist das gemeinsame Haushaltseinkommen sämtlicher im Haushalt lebender Personen vorzulegen. Weitere Informationen zu den notwendigen Einkommensnachweisen und der Einkommensberechnung können Sie dem steirischen Informationsblatt entnehmen.
Kontakt
Weitere Informationen zur Förderung Sauberes Heizen für einkommensschwache Haushalte erhalten Sie von der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik – FA Energie und Wohnbau: umweltlandesfonds@stmk.gv.at oder telefonisch unter 0316/877 – 3713.
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